Was kann man eigentlich unternehmen, wenn bestellte Waren nicht fristgerecht geliefert werden oder das Bestellte nicht der Beschreibung entspricht? Auch für das Internet gelten bestimmte Regeln und Gesetze, die sowohl die Online-Vertriebe als auch die Käufer schützen sollen. Wie Sie am besten und sichersten im Internet einkaufen, erklären wir hier.
Schnelles Handeln ist gefragt
Mittlerweile gibt es ja eigentlich fast nichts mehr, was man nicht über das Internet beziehen könnte. Shoppingtrips, Vertragsabschlüsse, Online-Banking oder Pferdewetten – um all das zu erledigen, muss man heutzutage nicht einmal mehr vom Bürostuhl aufstehen. Doch nicht immer ist die Dienstleistung im World Wide Web auch wirklich zufriedenstellend. Nehmen wir zum Beispiel einmal an, man plane gerade einen Campingausflug und bestellt sich deshalb ein neues Zelt, das man spätestens in drei Wochen benötigt. In den Lieferbedingungen des jeweiligen Online-Versandes finden wir den Hinweis, dass die Ware spätestens nach einer Woche vom Hauptlager an den Kunden ausgeliefert wird. Wenn nach drei Wochen immer noch kein Zelt angeliefert wurde, sollte man als Kunde umgehend handeln. Eine schnellstmögliche Mahnung ist in diesem Fall die beste Möglichkeit. Diese Mahnung sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen – also nicht per E-Mail oder Telefon! Wer den Verdacht hat, einem Betrüger auf den Leim gegangen zu sein, spricht am besten so schnell wie möglich mit seiner Bank, ob das Geld unter Umständen noch zurückgebucht werden kann. Allerdings ist es nicht immer einfach und manchmal leider auch ganz unmöglich, die überwiesene Summe zurückzuerhalten. Aus diesem Grund empfehlen Experten, ausstehende Verbindlichkeiten per Rechnung oder Nachnahme zu begleichen. Eine weitere relativ sichere Variante ist der Bankeinzug. Bei dieser Methode kann der jeweilige Käufer in Sonderfällen Widerspruch einlegen und die Lastschrift zurückgeben. Falls man sein Geld partout nicht zurückbekommen kann, soll man sich nicht davor scheuen, Anzeige zu erstatten.
Nepper, Schlepper, Bauernfänger
Viele Leute scheuen sich davor, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten, aber nur so kann den Betrügern das Handwerk gelegt werden. Falls man auf versteckte Kosten in den AGBs hereingefallen ist, muss man eigentlich keine Angst haben, dass die eintreffenden Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und Schufa-Drohungen vor Gericht Bestand hätten. Es gilt, die Ruhe zu bewahren, auf keinen Fall zu zahlen und eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben. Mitunter findet man auch schon Erfahrungsberichte von anderen Betroffenen im Internet, die über optimale Verfahrensweisen informieren.
Man kann sich diese ganzen Scherereien natürlich auch bereits im Vorfeld sparen, wenn man nur vor der Bestellung die Seriosität des Shops überprüft. Gibt es kein Impressum und keine Kontaktangaben, sollte man unter keinen Umständen bestellen.